Heiraten in Dänemark arrow Richtig Legalisieren

Richtig Legalisieren
Apostille und Konsularische Legalisierung für Heirat in Dänemark

Falls Ihre Dokumente nicht aus einem EU-Land stammen (ausgenommen USA, Kanada, Neuseeland. Für Brasilien, Thailand, Hong Kong, Macao gilt  <Sonderregelung>)., ist eine Überbeglaubigung notwendig.
Dies betrifft immer alle Scheidungsurteile, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden,
Nichtigkeits,- bzw. Aufhebungsurteile - fall Sie diese haben.
Außerdem in fast allen Standesämtern wird die Überbeglaubigung auch für die Ledigkeitsbescheinigung bzw. Familienstandsbescheinigung notwendig, nur wenige Standesämtern verlangen dies noch nicht.

Aus den Ländern, die der Haager Apostille Abkommen unterschrieben haben, muss diese Stempel im Ursprungsland auf das Original Dokument angebracht werden.

Liste der Länder: http://www.hcch.net/index_en.php?act=conventions.status&cid=41

Wenn das Ursprungsland nicht der Haager Apostille Abkommen angeschlossen ist,
müssen die oben aufgelistete Dokumente durch eine konsularische Legalisation im Ursprungsland bestätigt/überbeglaubigt werden.

 Sehr wichtig für konsularische Legalisation:

Die Urkunde bzw. das Urteil muss nur im Original (auf dem Original) legalisiert werden! D.h. alle legalisierenden Stempel müssen auf dem Original angebracht sein!

Die legalisierenden Stempel müssen nicht der Notar oder Übersetzer beglaubigen, sondern eindeutig
die Unterschrift des Beamten, der die Urkunde ausgestellt hatte.


2. Als erstes muss das Justizministerium (in manchen Ländern Innenministerium) die Unterschrift des Beamten, der die Urkunde ausgestellt hat mit dem Stempel und Unterschrift bestätigen.

3. Das Außenministerium bestätigt die Unterschrift des Justizministerium.

4. Die Dänische Botschaft bestätigt die Unterschrift des Beamten aus dem Außenministerium.

5. Erst jetzt das Dokument samt aller Stempel übersetzen lassen.


Apostille für Urkunden aus allen nicht EU-Ländern, die Haager Übereinkommen unterzeichnet haben.

Sehr wichtig: Die Apostille muss nur auf der Originalurkunde angebracht sein!

Die Apostille muss nur aus dem Herkunftsland sein, aus dem die Urkunde kommt. Eine Apostille bekommen Sie in dem Justizministerium des ausstellenden Landes, in manchen Ländern ist dafür nur das Außenministerium zuständig – bitte fragen Sie bei dem Standesamt nach, der die Urkunde ausgestellt hat, ggf. können wir Ihnen behilflich sein.

Offizielle Information des Dänischen Familienministerium zur Legalisation in Deutsch:
Rechtskraft und Legalisierung.pdf (212.00 KB)

Offizielle Information des Dänischen Standesamtes zur Legalisation in Englisch
No appeal and legalization.pdf (234.53 KB)  

Länder, die Apostille-Abkommen unterschrieben haben:
Albania
Andorra
Antigua and Barbuda
Argentina
Armenia
Azerbaijan
Australia
Austria
Bahamas
Barbados
Belarus
Belgium
Belize
Bosnia and Herzegovina
Botswana
Brunei
Bulgaria
Cape Verde (from 13.02.2010)
China (NB. Only Hong Kong and Macao)
Colombia
Cook Islands
Croatia
Cyprus
Czech Republic
Denmark
Dominica, Commonwealth of
Dominican Republic
Ecuador
El Salvador
Estonia
Fiji
Finland
France
Georgia (from 14 May 2007)
Germany
Greece
Grenada
Honduras
Hungary
India
Iceland
Ireland
Israel
Italy
Japan
Kazakhstan
Korea, Republic of (south)
Latvia
Lesotho
Liberia
Liechtenstein
Lithuania
Luxembourg
Macedonia, FYR of
Malawi
Malta
Marshall Islands
Mauritius
Mexico
Moldova
Monaco
Mongolia (from 31.12.2009)
Montenegro
Namibia
Netherlands
New Zealand
Niue
Norway
Panama
Poland
Portugal
Romania
Russian Federation
Saint Kitts and Nevis
Saint Lucia
Saint Vincent and the Grenadines
Samoa
San Marino
Sao Tome and Principe (from 13.09.2008)
Serbia
Seychelles
Slovakia
Slovenia
South Africa
Spain
Suriname
Swaziland
Sweden
Switzerland
Tonga
Trinidad and Tobago
Turkey
Ukraine
United Kingdom
USA
Vanuatu
Venezuela

Eventuelle Veränderungen sind immer auf offizielle Webseite von Haager Konferenz abzurufen:
updated list of member states Startseite www.hcch.net.

Рейтинг@Mail.ruRambler's Top100                                                                                          Aktualisiert am 06.11.2010