Apostille und Konsularische Legalisierung für Heirat in Dänemark
Falls Ihre Dokumente nicht aus einem EU-Land stammen (ausgenommen USA, Kanada, Neuseeland. Für Brasilien, Thailand, Hong
Kong, Macao gilt <Sonderregelung>)., ist eine Überbeglaubigung notwendig. Dies betrifft immer alle Scheidungsurteile, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Nichtigkeits,- bzw.
Aufhebungsurteile - fall Sie diese haben. Außerdem in fast allen Standesämtern wird die Überbeglaubigung auch für die Ledigkeitsbescheinigung bzw. Familienstandsbescheinigung notwendig, nur wenige Standesämtern verlangen dies noch nicht. Aus den Ländern, die der Haager Apostille Abkommen unterschrieben haben, muss diese Stempel im Ursprungsland auf das Original Dokument angebracht werden. Liste der Länder: http://www.hcch.net/index_en.php?act=conventions.status&cid=41
Wenn das Ursprungsland nicht der Haager Apostille
Abkommen angeschlossen ist, müssen die oben aufgelistete Dokumente durch eine konsularische Legalisation im Ursprungsland bestätigt/überbeglaubigt werden.
Sehr wichtig für konsularische Legalisation:
Die Urkunde bzw. das Urteil muss nur im Original (auf dem Original) legalisiert werden! D.h. alle legalisierenden Stempel müssen auf dem Original angebracht sein!
Die legalisierenden Stempel müssen nicht der Notar oder Übersetzer beglaubigen, sondern eindeutig die Unterschrift des Beamten, der die Urkunde ausgestellt hatte.
2. Als erstes muss das Justizministerium (in manchen Ländern Innenministerium) die Unterschrift des Beamten, der die Urkunde ausgestellt hat mit dem Stempel und Unterschrift bestätigen.
3. Das Außenministerium bestätigt die Unterschrift des Justizministerium.
4. Die Dänische Botschaft bestätigt die Unterschrift des Beamten aus dem Außenministerium.
5. Erst jetzt das Dokument samt aller Stempel übersetzen lassen.
Apostille für Urkunden aus allen nicht EU-Ländern, die Haager Übereinkommen unterzeichnet haben.
Sehr wichtig: Die Apostille muss nur auf der Originalurkunde angebracht sein!
Die Apostille muss nur aus dem Herkunftsland sein, aus dem die Urkunde kommt. Eine Apostille bekommen Sie in dem Justizministerium des ausstellenden Landes, in manchen Ländern ist dafür nur das Außenministerium zuständig – bitte fragen Sie bei dem Standesamt nach, der die Urkunde ausgestellt hat, ggf. können wir Ihnen behilflich sein.
Länder, die Apostille-Abkommen unterschrieben haben: Albania Andorra Antigua and Barbuda Argentina Armenia Azerbaijan Australia Austria Bahamas Barbados Belarus Belgium Belize Bosnia and Herzegovina Botswana Brunei Bulgaria Cape Verde (from 13.02.2010) China (NB. Only Hong Kong and Macao) Colombia Cook Islands Croatia Cyprus Czech Republic Denmark Dominica, Commonwealth of Dominican Republic Ecuador El Salvador Estonia Fiji Finland France Georgia (from 14 May 2007) Germany Greece Grenada Honduras Hungary India Iceland Ireland Israel Italy Japan Kazakhstan Korea, Republic of (south) Latvia Lesotho Liberia Liechtenstein Lithuania Luxembourg Macedonia, FYR of Malawi Malta Marshall Islands Mauritius Mexico Moldova Monaco Mongolia (from 31.12.2009) Montenegro Namibia Netherlands New Zealand Niue Norway Panama Poland Portugal Romania Russian Federation Saint Kitts and Nevis Saint Lucia Saint Vincent and the Grenadines Samoa San Marino Sao Tome and Principe (from 13.09.2008) Serbia Seychelles Slovakia Slovenia South Africa Spain Suriname Swaziland Sweden Switzerland Tonga Trinidad and Tobago Turkey Ukraine United Kingdom USA Vanuatu Venezuela
Eventuelle Veränderungen sind immer auf offizielle Webseite von Haager Konferenz abzurufen: updated list of member states Startseite www.hcch.net.
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Steuern: Was
sich 2012 ändert Im
nächsten Jahr werden Beschäftigte bei
beruflichen Ausgaben entlastet, allerdings
müssen Berufspendler steuerliche Einschränkungen
bei Fahrtkosten hinnehmen.
Eltern profitieren vom vereinfachten
Sonderausgabenabzug für
Kinderbetreuungskosten und von
verstetigter Förderung für Auszubildende. Studenten
können ihre Ausbildungskosten
höher absetzen. Bankkunden
müssen Neuerungen beim
Kirchensteuerabzug beachten. Werbungskosten
• Beschäftigte profitieren von einem einheitlichen Pauschbetrag
für Werbungskosten. Dieser so
genannte Arbeitnehmerpauschbetrag
steigt von 920 auf 1.000 Euro. Die
Änderung gilt bereits rückwirkend für das
Jahr 2011. Daberufsbedingte Ausgaben
wie Fahrt- und Übernachtungskosten
oder Berufs- bekleidung häufig über dem
Arbeit- nehmerpauschbetrag liegen,
lohnt in vielen Fällen der
Einzelnachweis der höheren Kosten.
• Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann wahlweise die
Pendlerpauschale von 30 Cent je
Entfernungskilometer
oder der höhere Preis für Bus- oder Bahntickets steuerlich
geltend gemacht werden. Bisher konnte man
dieses
Wahlrecht auch tageweise ausüben. Ab 2012 geht das nicht
mehr. Dann werden die Kosten für
öffentliche Verkehrsmittel nur noch
berücksichtigt, wenn deren Gesamtsumme die Entfernungspauschale in
Höhe von 4.500 Euro für das Gesamtjahr
übersteigt. Besonders Park & Ride
nutzende Pendler werden es künftig schwerer
haben, höhere Kosten für den öffentlichen
Nahverkehr geltend zu machen. Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
• Ab 2012 zählen Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahren
stets zu den Sonderausgaben. Die
bisherigen Einschränkungen,etwa die Unterscheidung in
berufsbedingte und nicht berufsbedingte Betreuungskosten, entfallen.
Für Eltern wird es dadurch
einfacher, ihren Betreuungsaufwand
geltend zu machen.
• Im neuen Jahr entfällt die Einkommensprüfung bei in
Ausbildung befindlichen Kindern ab 18
Jahren. Kinder unter 25 Jahren, die
sich in einer ersten
Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden,
werden dann unabhängig von der
Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind
berücksichtigt. Eltern erhalten dadurch
ohne Einschränkung Kindergeld
und Kinderfreibeträge. Bei
einer Zweitausbildung entfallen
Kindergeld und -freibeträge nur dann,
wenn
neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden
ausgeübt wird.
• Ab 2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug für Kosten einer
Erstausbildung bzw. eines Erststudiums von 4.000 auf
6.000 Euro. Auszubildende und Studenten
können dann ein Drittel höhere
Ausbildungskosten geltend machen. Kapitaleinkünfte
• Sparer besitzen künftig kein Wahlrecht mehr, ob die Kirchensteuer
auf Kapitalerträge durch das
Kreditinstitut einbehalten wird oder die
Festsetzung erst im Veranlagungsverfahren
beim Finanzamt erfolgt. Durch
eine jährliche Regelabfrage beim
Bundeszentralamt für Steuern erfahren Banken
die Konfessionszugehörigkeit
ihrer Kunden und können so die
Kirchensteuer gezielt entsprechend der Religionszugehörigkeit
erheben.