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Notwendige Dokumente

Notwendige Dokumente für Heirat in Dänemark

Achtung! Es kommt manchmal vor, dass zuständiges Standesamt in Einzelfall eine
zusätzliche Bescheinigung verlangen kann. Außerdem können Standesämter
verlangen,
dass der Ausländer bei der Eireise seinen Reisepass und Visum bzw.
Aufenthaltserlaubnis
für die Prüfung bei der Grenzpolizei vorzeigt.

NB! Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten und Anforderungen
den Wunsch Standesämter:
"Bediengungen der Kommunen" im Menü so wie in "Servise und Preise"!

NB! Alle Dokumente, die in Originalsprache nicht in Deutsch, Englisch oder Dänisch sind, müssen in Übersetzter Form, von einem beeidigten Übersetzer.

NB! Wir arbeiten grundsätzlich nur mit dem Auftrag, diesen senden wir Ihnen via E-Mail
oder Fax, den Sie ausgefüllt und unterschrieben gescannt oder per Fax/Brief an uns
zurück senden.

Für EU-Bürger:

1. Gültiger Ausweis oder Reisepass;

2. Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde (nicht in allen Kommunen erforderlich);

3. Eine erweiterte Meldebescheinigung (d.h. mit Vermerk der Staatsangehörigkeit und des Zivil-
standes) oder eine erweiterte Aufenthaltsbescheinigung (mit dem selbem Vermerk)
 nicht älter
als 4 Monate, bei Ihrer Meldebehörde erhältlich. Diese Bescheinigung nicht die Aufenthaltserlaubnis

ist und steht jedem zu, der in Deutschland und in meisten EU-Staaten angemeldet ist.
 

4. Alle "nicht-Deutsche" EU-Bürger mit Wohnsitz in einem anderen Staat als Heimatland müssen
zusätzlich eine Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland oder zuständigen konsularischen Vertretung in
Deutschland ggf. mit Übersetzung, nicht älter als 4 Monate vorlegen, dies ist eine Voraussetzung in
fast allen dänischen Standesämtern. Dies betrifft auch die EU-Bürger, die in anderen EU Ländern
oder in einem anderem Land als eigene ansässig sind. 
Wir arbeiten zusammen mit den wenigen Standesämtern, wo diese Ledigkeitsbescheinigung
nicht notwendig ist! Es reicht aus, einen Aufenthaltsbescheinigung bzw. Meldebescheinigung
mit Familienstandsangaben vorzulegen. 


5. Falls geschieden oder verwitwet, vollständiges Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw.
Sterbeurkunde von Ex-Partner, der Auszug aus dem Familienbuch allein ist nicht ausreichend.

Sollte eine frühere Ehe vorhanden gewesen sein, benötigen wir darüber hinaus folgendes:
Scheidung:
- Scheidungsurteil
- Vollständiges rechtskräftiges Originalscheidungsurteil (Dokument "Urteil, In Namen des Volkes")
versehen mit dem Rechtskraftvermerk des Gerichts. Zum Beispiel muss ein deutsches Scheidungsurteil den Vermerk beinhalten: „Dieses Urteil ist rechtskräftig seit dem (Datum)“
- Scheidungsurteile müssen, bevor Sie einen Termin zur Anmeldung/Trauung bekommen
können, in Originalsprache und mit Übersetzung zur Gutheißung beim Standesamt vorgelegt
werden. Auszug aus dem Familienbuch oder nur Übersetzungen allein sind nicht ausreichend und
werden nicht akzeptiert.
Als Nachweis der Scheidung gilt nur ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Scheidung oder Auflösung des Partnerschafts.

Todesfall:

- Sterbeurkunde
- nicht deutsche Sterbeurkunden müssen, bevor Sie einen Termin zur Anmeldung/Trauung
bekommen können, in Originalsprache ggf. mit Übersetzung zur Gutheißung beim Standesamt
vorgelegt werden. Auszug aus dem Familienbuch oder nur Übersetzungen allein sind nicht
ausreichend und werden als Nachweis nicht akzeptiert.


Falls Namensänderungen vorgenommen sind, die Namensänderungsnachweise sind auch
vorzulegen.

Achtung! Alle Scheidungsurteile, Scheidungsurkunden und Sterbeurkunden (in fast allen
Standesämter) müssen im Voraus im Original uns zugeschickt werden, da wir diese zusammen
mit Kopien anderen notwendigen Dokumenten dem Juristen im jeweiligen Standesamt zur Prüfung
 im Voraus vorliegen müssen (wir arbeiten auch mit Standesämter, die im Voraus nur gescannte
Kopien akzeptieren, alle Originale nehmen Sie zu der Trauung mit).


Für nicht EU-Bürger (alle Dokumente mit Übersetzungen in Deutsch oder Englisch):

1
. - Gültiger Reisepass mit gültigem Schengen-Visum bzw. Anreisestempel in dem Schengener
Raum, oder Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung (nach §81 Ab. (4) AufenthG);
2. - Geburtsurkunde im Original und Übersetzung in Deutsch o. Englisch (nicht in allen Kommunen erforderlich)
3
. - Familienstandsbescheinigung, nicht älter als 4 Monate, aus allen Aufenthaltsländern seit dem
Erreichen des heiratsfähigen Alters und vom jetzigen Wohnort (falls unterschiedlich) - wir arbeiten
auch mit Standesämter, wo diese nicht notwendig ist!
Es reicht aus, einen
Aufenthaltsbescheinigung bzw. Meldebescheinigung mit Familienstandsangaben
vorzulegen, wenn Person hier angemeldet ist. 

- Die Familienstandsbescheinigung muss angeben:
- Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Adresse, Staatsangehörigkeit, aktuellen Familienstand.
Das heisst, es werden nur folgende Dokumente über Familienstand akzeptiert:

a) Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland oder aus dem konsularischen Vertretung
(Botschaft) nicht älter als 4 Monate, falls nicht im Deutsch oder Englisch mit Übersetzung   

und noch

b) Eine erweiterte Meldebescheinigung (d.h. mit Vermerk der Staatsangehörigkeit und des Zivil-
standes) oder eine Aufenthaltsbescheinigung (mit dem selbem Vermerk)
 nicht älter als 4 Monate,
bei Ihrer Meldebehörde erhältlich. Diese Bescheinigung nicht die Aufenthaltserlaubnis ist und steht
jedem zu, der in Deutschland und in meisten EU-Staaten oder in Nicht-EU Ausland angemeldet ist.
 


NB! In Regel eigene Eidesstattliche Versicherungen können nicht die amtlichen Familienstandsbescheinigung ersetzen, dienen nicht als Nachweis aktuellen Familienstandes
und werden von den dänischen Standesämter nicht akzeptiert
. Ausnahmen: Sonderregelung für russische und ukraunische Staatsangehörige* (weil diese Länder keine Ledigkeitsbescheinigungen ausstellen),
- so wie für zivile US-Bürger, die einen Affidavit bei einer US-Botschaft einholen können.

4. Falls geschieden oder verwitwet: das Original rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Original Scheidungsurkunde mit Apostille bzw. Legalisierung oder Original Sterbeurkunde, falls nicht in
Deutsch oder Englisch, dann mit Original Übersetzung. (Es gibt trotzdem einpaar Kommunen, wo
nur gescannte Kopien im Voraus akzeptiert werden)!


5
. Familienstandsbescheinigung (in Deutschland Aufenthaltsbescheinigung) nicht älter als 4 Monate
aus allen Aufenthaltsländern seit dem Erreichen des heiratsfähigen Alters und vom jetzigen Wohnort
(Es gibt trotzdem einpaar Kommunen, die nur Aufenthaltsbescheinigungen von den letzten
Wohnort verlangen, falls in Deutschland/Östereich/Schweiz bzw. in EU angemeldet)
;

Achtung! Alle Scheidungsurteile, Scheidungsurkunden und Sterbeurkunden, die außerhalb der
Europäischen Union, (ausgenommen USA, Kanada, New Zealand, Australien, u.a.) ausgestellt
wurden, müssen im Voraus im Original und mit Legalisierung oder Apostille eingereicht werden.
Die volle Legalisierung (alle Stempel, Daten, Vermerke und Unterschriften) müssen auch in
übersetzter Form vorliegen. Alle Dokumente aus EU sind auch ohne Apostille für Dänemark gültig.
(Es gibt trotzdem einpaar Kommunen, wo auch gescannte Kopien im Voraus akzeptiert werden)!

Falls Namensänderungen vorgenommen sind, die Namensänderungsnachweise.

NB! Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten den Wunsch Standesämter:
"Bediengungen der Kommunnen"



Für Bürger aus USA (civil):

- Valid pasport with Shengen entry stamp or Aufenthaltstitel or Fiktionsbescheinigung §81 Ab.(4) AufenthG) only;

- Birth certificate (not always necessary);

- A Certificate of Free Status "Marriage License or Affidavit"** (eine Eidesstaatliche Erklärung)
not older 4 months;

- Should one or both of the parties involved have previously been married we in addition need
the following documents:
- Divorce: Divorce decree. Complete original divorce decree, legally signed. The endorsement must
bear the text "The Decree of Divorce has not been and cannot be appealed to a higher court.
The parties are free to remarry ".Only decrees and certificates from the latest marriage should be
submitted,
Absolut divorce or Final judgement
or
- Death certificates must be approved in original before you will be able to get an appointment.
But we work with some register offices, where in advance, only a scanned copy is sufficient.

**A Certificate of Free Status
stating that you are legally free to marry. This document may be
   obtained at the U.S. Embassy in Berlin or at a U.S. Consulate.

NB! Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten den Standesämter:
"Bediengungen der Kommunen"

 U.S. Army and U.K. Army members, who are stationed in Germany must instead of
- Valid ID Card;
- Birth certificate; if unable to obtain one, showing the valid travel document with presence of
  place of
birth will be sufficient;
- a “Certificate of marital status” hand in a “Permission for marriage” issued by their Commander
  with their present marital
status and address, no older than 4 months (in some register offices only) or Affidavit;
- You must also be able to document legal stay in Denmark "Leave Order"
or Request and authority of leave;
- Latest Tax
declaration original (in some register offices only).

But we work with some register offices, where in advance, only a scanned copy is sufficient.

The decree should be submitted in the original must approve on West Areal Agency 1-2 Week
before you will be able to get an appointment -
complete original divorce decree, legally signed,
the endorsement must bear the text ‘The Decree of Divorce has not been and cannot be appealed
to a higher court. The parties are free to remarry’.

NB! Please note the turnaround wish Marryage registry office: "Bediengungen der Kommunen"!


Legalisierung / Apostille auf Dokumente des Brautpaares:
- Legalisierung: Dreigeteilte Verifikation des Originaldokuments (nicht Kopie des Originals) durch
das Innen(oder Justiz)- und Außenministerium des Landes in dem das Dokument ausgestellt wurde
sowie der dortigen dänischen oder deutschen Botschaft.
- Apostille: Eingliedrige Verifikation des Originaldokuments (nicht Kopie des Originals) durch das
Außenministerium (in manchen Ländern Justuzministerium) des ausstellenden Landes.

Haager Apostille Überabkommen / Länder:
http://www.hcch.net/index_en.php?act=conventions.status&cid=41#legend

* In den Ländern Russland, Ukraine u.a. die Ledigkeitsbescheinigungen (Russland Form Nr. 35,
in der Ukraine Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung) von dem
zuständigen Standesamt gesetzgebend nicht mehr vorgesehen ist und wird nicht mehr ausgestellt.
Daher bei der Einreise mit einen Schengener Visum aus dem Heimatland mitbringen:
- eine Eidesstattliche Erklärung über den aktuellen Familienstand, abgegeben bei einem hiesigen Notar,
die für manche durchaus bekannte Standesämter noch mit eine Apostille auf dem Original versehen ist,
nicht älter als 4 Monate;

- oder eine Eidesstattliche Erklärung beim einem deutschen/EU Notar abgeben, unter Vorlage
dieser Erklärung bei der konsularischen Vertretung (Botschaft) in Deutschland oder in EU eine
Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung bekommen kann (falls nicht in Deutsch
oder Englisch - mit Übersetzung), nicht älter als 4 Monate.

Link zu der Botschaft der Russischen Föderation für die Beschaffung der Ledigkeitsbescheinigung und die Namensänderung nach der Trauung:
http://www.russisches-konsulat.de/not.htm#_2.

Link zu der Botschaft der Ukraine in BRD für die Beschaffung der Ledigkeitsbescheinigung
http://www.mfa.gov.ua/germany/ua/publication/content/15853.htm


Trotz diese Auflistung erfolgt eine Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente immer
individuell - die notwendigen Unterlagen sind selbstverständlich immer abhängig vom
Background beider Partner. Der wechselt mit jedem Paar und individuellen Anforderungen

jeweiligen Standesamt, ein “Patentrezept” für alle Paare gibt es deshalb nicht. Außerdem,
nach dänischen Gesetzen dürfen Standesämtern in bestimmten Fällen auch zusätzliche
Bescheinigungen anfordern.


Unsere Paare erhalten zusätzlich Anfahrtsbeschreibung, Stadtplan und
Ablauf-Informationen. Bei Bedarf nennen wir jedem Paar Hotels mit Adresse,
das Paar nimmt seine Buchung selbst im eigenen Namen vor.
Dies ist nur schwer für Trauungen mit 2-3 Pflichtübernachtungen zu erfüllen, da dort die
Quittung für die Übernachtungen schon bei der Anmeldung vorzulegen ist.


Die Namensänderung bei der Eheschließungen in Dänemark, wenn beiden Partner nicht den
Wohnsitz in Dänemark haben, seit 01.04.2006 nicht möglich ist. Die Namensänderung können
Sie nach der Eheschließung mit der apostillierten Eheurkunde im Ihrem Land vornehmen, mehr
dazu im Menü unter "Heiraten-im Ausland-Broschürre".

Alle Angaben, Druckfehler und Änderungen unter Vorbehalt.

Alle auf diese Seite angegebenen Informationen und Vorgangsweise sind mit dem Datum

20.08.11 aktualisiert.

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