Blitz Trauung in Kommunen mit 3 Pflichtübernachtungen Zum Preis ab 499 € Die Standesamtgebühren 75 € und 3 Übernachtungen (ab insg. 150 €) in Ferienwohnung/ Ferienhaus zahlen Sie selbst vor Ort. Oder Komplettpreis 699 € (zuzügl. Standesamtgebühr+3
Übernachtungen) Termine
am 11.01.-14.01.11 Ein Blitz Eheschließung ist dann, wenn wir Ihre kompletten Dokumente und den Auftrag spätestens bis einen Montag vor der Anmeldung beim Standesamt erhalten würden, so ist es den Service mit 899 € (alles inklusive!) zu berechnen. Diesen Service ist stets verfügbar und ist nur möglich, weil wir von Montag bis Freitag in Dänemark anwesend sind, daher kürzeste Weg bis meisten Standesämter haben und persönlich alles schnell regeln können. Voraussetzung: eine Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland oder aus der jeweiligen Botschaft, so wie 3 Übernachtungen vor der Trauung. ............................................................................................................................................................................................ Leistungen Blitzeheschließung mit 3 Übernachtungen vor der Trauung:
- Beratung und Information über notwendige landesspeziefische Unterlagen und Dokumente und deren Beschaffung;
- Falls dieses problematisch ist, beraten wir Sie über gleichwertigen Ersatz;
- Überprüfung von Ihren Dokumenten/Bescheinigungen, ggf. Korrekturen;
- Sofortige Weiterleitung an das zuständiges Standesamt und verbindliche Trauungsbestätigung;
- nach Bedarf Routenbeschreibung zum Standesamt, von dort werden Sie rundum betreut;
- Trauungsgebühr 500 dänische Kronen (75 €) ist bereits im Preis enthalten;
- 3 bzw. 2 Übernachtungen in einem Ferienappartement/Ferienwohnung für das Brautpaar inklusive;
- Auf Wunsch hin sind wir behilflich bei der Organisation von Fotobegleitung der Trauung, bei der Bestellung von Brautstrauß und gegebenenfalls Frisieurtermin;
-Auszüge aus Gesetzen, dass nach der Heirat in Dänemark Ihre Ehe in Deutschland anerkannt werden muss;
- Die Liste mit notwendigen Dokumenten und Amtsgängen in Deutschland, ausfüllen von notwendigen Formularen etc.;
- umfangreiche Beratung über die Anerkennung durch Überbeglaubigung der Ehe, Namensänderung in Deutschland, Familienzusammenführung etc.;
- Bei eventuellen Problemen mit den deutschen Behörden wegen Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Partner bieten wir unser Rechtsbeistand - weitere Begleitung von unseren Rechtsanwälten im Ausländerrecht, die Kosten des Anwaltes sind exklusive (nicht im Preis enthalten);
Im Preis sind NICHT enthalten folgenden Kosten: - An,- u. Abreise, Standesamtgebühr 500 DKR, 3 Übernachtungen, Verpflegung, Übersetzungen; - Auch nicht andere als oben aufgelistete Leistungen und Wünsche; - Falls Sie einen Dolmetscher brauchen und wir auch nicht für Sie dolmetschen können, müssen Sie eventuell einen Dolmetscher mitbringen oder uns mit dem Übersetzer-Service beauftragen, was zusätzlich zu Ihren Kosten fällt.
Wir vermitteln die 3 bzw. 2 Pflichtübernachtungen grundsätzlich nur in
ortsüblichen Ferienwohnungen, Ferienappartements und Ferienhäusern, damit Ihre
Aufenthalt in Dänemark Ihnen nicht zu teuer wird.
Sie können gerne auch im Hotels die Buchung/upgrading selbst vornehmen, in diesem Fall tragen Sie selbst die Kosten der Preisdifferenz, dies bitte rechtszeitig im Voraus ankündigen.
Bei der Bestellung von Blitzeheschließung Service "heiraten-in-Dänemark" wird ein obligatorischen Vertrag abgeschlossen, der Rechnungsbetrag ist im Voraus direkt auf unser Geschäftskonto bei eine beliebige Filiale der Deutsche Bank einzuzahlen, im Ausnahmefällen kann die Rechnung spätestens am Ort der Eheschließung vor der Anmeldung im Standesamt/ Trauungstermin in Euro und Bar gegen Quittung zu entrichten.
Trauzeugen werden Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt. Falls Sie es wünschen, können Sie auch eigene Trauzeugen zur Trauung einladen, die dadurch eventuell entstandene zusätzlichen Kosten ist voll vom Brautpaar zu tragen (eventuelle Übernachtungen u.s.w.).
Heiraten am Samstag 17.03. nur 550 €
all
inklusive* *1 Übern. DZ/Bed&Breakfast, Gebühren,Trauzeugen ohne
Ledigkeitsbescheinigung! Heiraten am VALENTINSTAG 14.02. nur 650 € all
inklusive* *1 Übern. DZ/Bed&Breakfast,Gebühren, Trauzeugen ohne
Ledigkeitsbescheinigung!
Steuern: Was
sich 2012 ändert Im
nächsten Jahr werden Beschäftigte bei
beruflichen Ausgaben entlastet, allerdings
müssen Berufspendler steuerliche Einschränkungen
bei Fahrtkosten hinnehmen.
Eltern profitieren vom vereinfachten
Sonderausgabenabzug für
Kinderbetreuungskosten und von
verstetigter Förderung für Auszubildende. Studenten
können ihre Ausbildungskosten
höher absetzen. Bankkunden
müssen Neuerungen beim
Kirchensteuerabzug beachten. Werbungskosten
• Beschäftigte profitieren von einem einheitlichen Pauschbetrag
für Werbungskosten. Dieser so
genannte Arbeitnehmerpauschbetrag
steigt von 920 auf 1.000 Euro. Die
Änderung gilt bereits rückwirkend für das
Jahr 2011. Daberufsbedingte Ausgaben
wie Fahrt- und Übernachtungskosten
oder Berufs- bekleidung häufig über dem
Arbeit- nehmerpauschbetrag liegen,
lohnt in vielen Fällen der
Einzelnachweis der höheren Kosten.
• Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann wahlweise die
Pendlerpauschale von 30 Cent je
Entfernungskilometer
oder der höhere Preis für Bus- oder Bahntickets steuerlich
geltend gemacht werden. Bisher konnte man
dieses
Wahlrecht auch tageweise ausüben. Ab 2012 geht das nicht
mehr. Dann werden die Kosten für
öffentliche Verkehrsmittel nur noch
berücksichtigt, wenn deren Gesamtsumme die Entfernungspauschale in
Höhe von 4.500 Euro für das Gesamtjahr
übersteigt. Besonders Park & Ride
nutzende Pendler werden es künftig schwerer
haben, höhere Kosten für den öffentlichen
Nahverkehr geltend zu machen. Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
• Ab 2012 zählen Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahren
stets zu den Sonderausgaben. Die
bisherigen Einschränkungen,etwa die Unterscheidung in
berufsbedingte und nicht berufsbedingte Betreuungskosten, entfallen.
Für Eltern wird es dadurch
einfacher, ihren Betreuungsaufwand
geltend zu machen.
• Im neuen Jahr entfällt die Einkommensprüfung bei in
Ausbildung befindlichen Kindern ab 18
Jahren. Kinder unter 25 Jahren, die
sich in einer ersten
Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden,
werden dann unabhängig von der
Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind
berücksichtigt. Eltern erhalten dadurch
ohne Einschränkung Kindergeld
und Kinderfreibeträge. Bei
einer Zweitausbildung entfallen
Kindergeld und -freibeträge nur dann,
wenn
neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden
ausgeübt wird.
• Ab 2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug für Kosten einer
Erstausbildung bzw. eines Erststudiums von 4.000 auf
6.000 Euro. Auszubildende und Studenten
können dann ein Drittel höhere
Ausbildungskosten geltend machen. Kapitaleinkünfte
• Sparer besitzen künftig kein Wahlrecht mehr, ob die Kirchensteuer
auf Kapitalerträge durch das
Kreditinstitut einbehalten wird oder die
Festsetzung erst im Veranlagungsverfahren
beim Finanzamt erfolgt. Durch
eine jährliche Regelabfrage beim
Bundeszentralamt für Steuern erfahren Banken
die Konfessionszugehörigkeit
ihrer Kunden und können so die
Kirchensteuer gezielt entsprechend der Religionszugehörigkeit
erheben.