Hier sind keine Ledigkeitsbescheinigungen aus dem Heimatland
für Nicht-Deutsche notwendig, falls der ausländische Partner bereits in
einem EU-Staat angemeldet ist
und eine Aufenthaltsbescheinigung bzw. Meldebescheinigung mit den Familienstandsangaben vorlegen kann! Eigene Trauzeugen sind hier ein Pflicht. Geburtsurkunden sind hier auch ein Pflicht.
Service Preis 575,00 € inklusive Standesamtsgebühr inklusive
Standesamtgebühr
und
kompletten Dokumente, einige auch in Originalen! Trauungstermine sind wöchentlich nur am Freitag, mit eigenen
Trauzeugen oder unser Trauzeugen-Service für 120 € bestellen, bzw. Bestellung ProfiFotoservice 250 € mit kostenlosen Trauzeugen. Das offizielle Teil dauert max. 30 min. Voraussetzungen der Kommunen: Zwei eigene Trauzeugen ist eine Bedingung! Geburtsurkunden müssen vorhanden sein - eine Bedingung! Und wir benötigen im Voraus folgenden Originale: - Original Aufenthaltsbescheinigungen/Meldebescheinigungen mit den Angaben über aktuellen Familienstand, - falls geschieden/verwitwet, Originale Scheidungsurkunden/Scheinungsurteile, - Originale Eheerklärungen. Eidesstattliche Erklärungen über aktuellen Familienstand werden hier nicht akzeptiert. Wichtig! Falls ausländische Ledigkeitsbescheinigungen/Urteile/Urkunden vorgelegt werden müssen, dann nur mit Überbeglaubigung (ausgenommen EU-Staaten, USA, Kanada, u.a.). Wichtig: Alle Dokumente außer Pässe und Geburtsurkunden müssen uns im
Voraus im Original vorgelegt werden, erst dann können wir Ihnen mitteilen, welche Trauungstermine zu dem Zeitpunkt noch frei sind. Ohne Vorhandensein aktuellen Schengenvisa kann hier kein Termin gebucht werden. Wichtig:Diese
Standesamt stellt Ihnen keine Trauzeugen, Sie müssen 2 eigene Trauzeugen haben
und zusammen mit Kopien von Ihren Unterlagen auch Kopien von
Ausweisen bzw. Reisepässen mit aktuellen Adressen senden oder wenn Sie unser
Profi Fotoservice der Trauung für 250 € bestellen werden, ist die
Trauzeugenservice inklusive für Sie oder für einen Gebühr von 120 € übernehmen
wir die Besorgung 2 Trauzeugen für Ihre Trauung, diesen Service wird direkt an die Trauzeugen gezahlt.
Leistungen Trauung ohne Pflichtübernachtung:
- Beratung und Information über notwendige Komunenspeziefische Unterlagen und Dokumente für die Heirat in Dänemark ohne Übernachtungen und deren Beschaffung;
- Falls dieses problematisch ist, beraten wir Sie über gleichwertigen Ersatz;
- Überprüfung von Ihren Dokumenten und Bescheinigungen;
- Sofortige persönliche Anreichung Ihrer vollständigen Unterlagen an das entsprechenden Standesamt in Dänemark, somit haben Sie großen Vorteil, weil wir sofort verbindlich die Trauungsdatum festlegen - nach der Zahlungseingang;
- Buchung des Wunschtermins im dänischen Standesamt und schriftliche verbindliche Bestätigung den Trauungsdatum in Dänemark;
- Anerkennung in Dänemark, wenn einer vom beiden schon eine Scheidung oder eine Sterbeurkunde hat;
- die Prüfungsgebühr 75 € an das Standesamt bezahlen wir sofort bei der Terminbuchung;
- Nach dem Ihre Termin verbindlich gebucht ist, bekommen Sie von uns per Online oder Fax einen exakten Anleitungsbrief;
- Beschreibungen zu der Trauungsablauf, die Adresse vom Standesamt, die Uhrzeit und andere Tipps über Ihre Reise und der Ablauf Ihren Heirat in Dänemark, Fotos vom Standesamt, eventuell Links zu den Hotels für eigenständigen Buchung;
- Nach Bedarf Auszüge aus Gesetzen, dass nach der Heirat in Dänemark Ihre Ehe in Deutschland anerkannt werden muss;
- Nach Bedarf Beratung über die notwendigen Dokumente und Amtsgänge in Deutschland;
- Nach Bedarf Informationen über die Anerkennung durch Überbeglaubigung (Apostille) der Eheurkunde, Namensänderung in Deutschland, steuerliche Folgen der Heirat;
- Nach Bedarf Infos über der Stadt, Hotels, Restaurants usw.
- Hier können wir Ihnen zusätzlich die Profi Fotobegleitung der Trauung für 250,00 € pro Session anbieten*, gleichzeitig erhalten Sie kostenlosen Trauzeugen Service; - oder nur Profi-Fotoservice für 200 € - oder nur Trauzeugen-Service für 120 €.
Die Brautpaar übernimmt noch folgenden Kosten von: - Ihre An,- und Abreise; - so wie Ihre Verpflegung oder eventuelle Übernachtungen; - *falls Sie unsere Fotobegleitung wünschen, ist dies nicht in Service Preis inklüsive (ca. 100 Fotoaufnahmen max. 60 min., die Anreisekosten inklusive), am Ende bekommen Sie eine CD über Ihre Heirat in Dänemark - bitte sofort mit dem Auftrag vereinbaren; - Falls Sie einen Dolmetscher brauchen, fällt das zu Ihren Kosten extra, hier können wir behilflich sein.
Bei den Trauungen in diesen Kommunen eventuelle Terminumbuchungen
kostenlos nicht möglich sind, eine Umbuchungsgebühr i. H. v. 150,00 €
fällig ist, da die Standesamtgebühr von der Kommune neu berechnet wird, dazu sind unsere Zusatzleistungen (neu Bearbeitung) fällig.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die vollständige Service Gebühr "heiraten-in-Dänemark ohne Übernachtungen" vor der Erbringungunserer Leistungen auf unser Konto eingegangen sein muss.
Heiraten am Samstag 17.03. nur 550 €
all
inklusive* *1 Übern. DZ/Bed&Breakfast, Gebühren,Trauzeugen ohne
Ledigkeitsbescheinigung! Heiraten am VALENTINSTAG 14.02. nur 650 € all
inklusive* *1 Übern. DZ/Bed&Breakfast,Gebühren, Trauzeugen ohne
Ledigkeitsbescheinigung!
Steuern: Was
sich 2012 ändert Im
nächsten Jahr werden Beschäftigte bei
beruflichen Ausgaben entlastet, allerdings
müssen Berufspendler steuerliche Einschränkungen
bei Fahrtkosten hinnehmen.
Eltern profitieren vom vereinfachten
Sonderausgabenabzug für
Kinderbetreuungskosten und von
verstetigter Förderung für Auszubildende. Studenten
können ihre Ausbildungskosten
höher absetzen. Bankkunden
müssen Neuerungen beim
Kirchensteuerabzug beachten. Werbungskosten
• Beschäftigte profitieren von einem einheitlichen Pauschbetrag
für Werbungskosten. Dieser so
genannte Arbeitnehmerpauschbetrag
steigt von 920 auf 1.000 Euro. Die
Änderung gilt bereits rückwirkend für das
Jahr 2011. Daberufsbedingte Ausgaben
wie Fahrt- und Übernachtungskosten
oder Berufs- bekleidung häufig über dem
Arbeit- nehmerpauschbetrag liegen,
lohnt in vielen Fällen der
Einzelnachweis der höheren Kosten.
• Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann wahlweise die
Pendlerpauschale von 30 Cent je
Entfernungskilometer
oder der höhere Preis für Bus- oder Bahntickets steuerlich
geltend gemacht werden. Bisher konnte man
dieses
Wahlrecht auch tageweise ausüben. Ab 2012 geht das nicht
mehr. Dann werden die Kosten für
öffentliche Verkehrsmittel nur noch
berücksichtigt, wenn deren Gesamtsumme die Entfernungspauschale in
Höhe von 4.500 Euro für das Gesamtjahr
übersteigt. Besonders Park & Ride
nutzende Pendler werden es künftig schwerer
haben, höhere Kosten für den öffentlichen
Nahverkehr geltend zu machen. Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
• Ab 2012 zählen Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahren
stets zu den Sonderausgaben. Die
bisherigen Einschränkungen,etwa die Unterscheidung in
berufsbedingte und nicht berufsbedingte Betreuungskosten, entfallen.
Für Eltern wird es dadurch
einfacher, ihren Betreuungsaufwand
geltend zu machen.
• Im neuen Jahr entfällt die Einkommensprüfung bei in
Ausbildung befindlichen Kindern ab 18
Jahren. Kinder unter 25 Jahren, die
sich in einer ersten
Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden,
werden dann unabhängig von der
Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind
berücksichtigt. Eltern erhalten dadurch
ohne Einschränkung Kindergeld
und Kinderfreibeträge. Bei
einer Zweitausbildung entfallen
Kindergeld und -freibeträge nur dann,
wenn
neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden
ausgeübt wird.
• Ab 2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug für Kosten einer
Erstausbildung bzw. eines Erststudiums von 4.000 auf
6.000 Euro. Auszubildende und Studenten
können dann ein Drittel höhere
Ausbildungskosten geltend machen. Kapitaleinkünfte
• Sparer besitzen künftig kein Wahlrecht mehr, ob die Kirchensteuer
auf Kapitalerträge durch das
Kreditinstitut einbehalten wird oder die
Festsetzung erst im Veranlagungsverfahren
beim Finanzamt erfolgt. Durch
eine jährliche Regelabfrage beim
Bundeszentralamt für Steuern erfahren Banken
die Konfessionszugehörigkeit
ihrer Kunden und können so die
Kirchensteuer gezielt entsprechend der Religionszugehörigkeit
erheben.