Zum Service Preis von nur 350,00 € 4 Pflichtübernachtungen
bei Anmeldung montags-Trauung Freitags möglich.Trauungen täglich, auch samstags (außer Sonn,-u.Freiertagen), immer 5-te Werktag ab Anmeldung. Oder Sie reisen ab und kommen zur Trauung wieder.Die 75,00 € Standesamt Gebühr und Pflichtübernachtungen nicht inklusive und werden von der Brautpaar vor Ort bezahlt. Am dem fünften Werktag nach der Anmeldung werden Sie getraut. Kompletten Dokumente (Kopien) & Gebühren spätestens 3 Tage vor der Anmeldung beim
Standesamt. Wir verfügen über ein Pool v. günstigen Übernachtungsmöglichkeiten
(FApp, FW, FH, Bed&Breakfast, Hostels in Kopenhagen und
Umgebung), falls die Übernachtungen gewünscht, wählen Sie selbst die Unterkunft nach Ihrem Geschmack und nehmen selbstständig die Buchung vor.
Sie müssen bei der Anmeldung
beim Standesamt alle Ihre Original Dokumente vorlegen, sonst werden Sie nicht getraut. Trauungen nur in Deuscht und Englisch möglich. D.h., beiden Partner müssen etweder Deutsch oder Englisch sprechen und verstehen können, ggf. eigener Dolmetscher mitbringen. Entweder Sie reisen ein Mal hin zu der Anmeldung/Trauungund zurück, oder kommen 2 Mal, persönlich müssen Sie nur zwei Mal beim Standesamt erscheinen, keine Pflichtaufenthalt. Hier ist die Geburtsurkunde (übersetzt in Deutsch oder Englisch) im Original oder als beglaubigte Abschrift vorliegen. Das Alter der Urkunde und der Übersetzung ist nicht relevant.
Für diese Standesämter sind die Ledigkeitsbescheinigungen von dem ausländischen Partner aus der Heimatland nicht notwendig, falls beide Partner aktuelle Meldebescheinigung mit Familienstand aus EU vorliegt, wenn eine Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland, dann mit Apostille/konsularischen Legalisierung oder aus der jeweiligen Botschaft in EU notwendig. Eine Eidesstattliche Versicherung über Familienstand wird auch in Kopenhagens Standesämtern nicht akzeptiert.
Service:
- Beratung und Information über notwendige Komunenspeziefische Unterlagen und Dokumente für die Trauung und deren Beschaffung;
- Falls dieses problematisch ist, beraten wir Sie über gleichwertigen Ersatz;
- Überprüfung von Ihren Dokumenten und Bescheinigungen;
- Nach dem Eingang der Unterlagen und der Servicegebühr erhalten Sie exakten und detailierten Anleitung Step-by-Step zu Ihre Reise mit Adresse vom Standesamt, Uhrzeit der Anmeldung, ggf.
Routenplan,mit
Routenplänen, Tipps, Anweisungen, Info über die Übernachtungsmöglichkeiten für eigenständigen Buchung;
- Informationen über die Anerkennung durch Überbeglaubigung (durch Apostille) der Ehe, Namensänderung in Deutschland.
Bei diesen Service übernehmen Sie selbst auch die Kosten von: - Trauungsgebühr 500 dänische Kronen (75 €), muss bei der Anmeldung in dänischen Kronen bezahlt; - Ihrer An,- und Abreise; - so wie Ihre Verpflegung und Übernachtungen vor Ort; - Falls Sie einen Dolmetscher brauchen, fällt das auch zu Ihren Kosten.
Trauzeugen an Arbeitstagen können Ihnen kostenlos zu Verfügung gestellt, am
Samstagen nur mit 2 eigenen Trauzeugen.
Entfernung von der deutschen Grenze ca. 300 km mit dem Auto oder
mit der Zug, unsere Empfehlung - die Reise per Flugzeug Hin,+ Rückreise
ab ca. 99,00 € p/Person möglich (rechtzeitig buchen). Bei der Einreise mit dem Auto sind hin,-u.zurück die Mautgebühren je Wg/Auto 230 DKR (ca. 35 €) fällig (Maut über die Brücke Storæbelt).
Wir bitten um Ihr
Verständnis, dass die vollständige Service
"heiraten-in-Kopenhagen, Dänemark" Gebühr vor Erbringung unserer Leistung
auf unser Konto eingegangen sein muss.
Alle unsere Preise verstehen sich pro Trauung und
enthalten bereits 19% deutsche Mehrwertsteuer. Über Kopenhagen Kopenhagen zählt zu den teuersten Metropolen in Europa. Abgesehen davon, in allen skandinavischen Ländern sind die Preise höher, als in Deutschland. Wenn
Ihnen diese Informationen den
Geschmack auf Kopenhagen nicht verdorben haben, dann reisen Sie hin und erleben Sie eine besondere Trauung und einen
wunderschönen Aufenthalt in der Märchenstadt, die mit Sicherheit unvergesslich wird.
Heiraten am Samstag 17.03. nur 550 €
all
inklusive* *1 Übern. DZ/Bed&Breakfast, Gebühren,Trauzeugen ohne
Ledigkeitsbescheinigung! Heiraten am VALENTINSTAG 14.02. nur 650 € all
inklusive* *1 Übern. DZ/Bed&Breakfast,Gebühren, Trauzeugen ohne
Ledigkeitsbescheinigung!
Steuern: Was
sich 2012 ändert Im
nächsten Jahr werden Beschäftigte bei
beruflichen Ausgaben entlastet, allerdings
müssen Berufspendler steuerliche Einschränkungen
bei Fahrtkosten hinnehmen.
Eltern profitieren vom vereinfachten
Sonderausgabenabzug für
Kinderbetreuungskosten und von
verstetigter Förderung für Auszubildende. Studenten
können ihre Ausbildungskosten
höher absetzen. Bankkunden
müssen Neuerungen beim
Kirchensteuerabzug beachten. Werbungskosten
• Beschäftigte profitieren von einem einheitlichen Pauschbetrag
für Werbungskosten. Dieser so
genannte Arbeitnehmerpauschbetrag
steigt von 920 auf 1.000 Euro. Die
Änderung gilt bereits rückwirkend für das
Jahr 2011. Daberufsbedingte Ausgaben
wie Fahrt- und Übernachtungskosten
oder Berufs- bekleidung häufig über dem
Arbeit- nehmerpauschbetrag liegen,
lohnt in vielen Fällen der
Einzelnachweis der höheren Kosten.
• Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann wahlweise die
Pendlerpauschale von 30 Cent je
Entfernungskilometer
oder der höhere Preis für Bus- oder Bahntickets steuerlich
geltend gemacht werden. Bisher konnte man
dieses
Wahlrecht auch tageweise ausüben. Ab 2012 geht das nicht
mehr. Dann werden die Kosten für
öffentliche Verkehrsmittel nur noch
berücksichtigt, wenn deren Gesamtsumme die Entfernungspauschale in
Höhe von 4.500 Euro für das Gesamtjahr
übersteigt. Besonders Park & Ride
nutzende Pendler werden es künftig schwerer
haben, höhere Kosten für den öffentlichen
Nahverkehr geltend zu machen. Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
• Ab 2012 zählen Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahren
stets zu den Sonderausgaben. Die
bisherigen Einschränkungen,etwa die Unterscheidung in
berufsbedingte und nicht berufsbedingte Betreuungskosten, entfallen.
Für Eltern wird es dadurch
einfacher, ihren Betreuungsaufwand
geltend zu machen.
• Im neuen Jahr entfällt die Einkommensprüfung bei in
Ausbildung befindlichen Kindern ab 18
Jahren. Kinder unter 25 Jahren, die
sich in einer ersten
Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden,
werden dann unabhängig von der
Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind
berücksichtigt. Eltern erhalten dadurch
ohne Einschränkung Kindergeld
und Kinderfreibeträge. Bei
einer Zweitausbildung entfallen
Kindergeld und -freibeträge nur dann,
wenn
neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden
ausgeübt wird.
• Ab 2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug für Kosten einer
Erstausbildung bzw. eines Erststudiums von 4.000 auf
6.000 Euro. Auszubildende und Studenten
können dann ein Drittel höhere
Ausbildungskosten geltend machen. Kapitaleinkünfte
• Sparer besitzen künftig kein Wahlrecht mehr, ob die Kirchensteuer
auf Kapitalerträge durch das
Kreditinstitut einbehalten wird oder die
Festsetzung erst im Veranlagungsverfahren
beim Finanzamt erfolgt. Durch
eine jährliche Regelabfrage beim
Bundeszentralamt für Steuern erfahren Banken
die Konfessionszugehörigkeit
ihrer Kunden und können so die
Kirchensteuer gezielt entsprechend der Religionszugehörigkeit
erheben.