Sie sind ein binationales Paar (oder
auch nicht) und möchten gern in Dänemark heiraten, aber wissen nicht so recht,
wie es funktioniert? Kein Problem, West Areal mit dem
"heiraten-in-Dänemark" Service hilft Ihnen schnell und unkompliziert,
auf ganz legalem Wege ohne großen Bürokratie Aufwand und nervenzerreisenden
Wettlauf mit der Zeit den Bund fürs Leben zu schließen. Dabei arbeiten wir mit
den verschiedenen Behörden in Dänemark zusammen, die selbstverständlich Ihre
Unterlagen prüfen und im Anschluß uns Ihre Trauungstermin für die Eheschließung
verbindlich bestätigen. Die Realisierung des Wunschtermins ist von den
verfügbaren Terminen der Standesämtern abhängig und somit bis Bestätigung durch
das Standesamt nicht verbindlich.
Und so gehen Sie zur heiraten in
Dänemark vor:
1. Sie lesen wichtigen Informationen
"Bedingungen der Kommunen", "Notwendige Dokumente", über
unser "Service und Preise", AGB im Menü - wegen der
Bearbeitungszeiten, freie Trauungstermine und verschiedenen Anforderungen an
die notwendige Dokumente u.a. seitens Standesämtern in verschiedenen dänischen
Kommunen.
2. Für persönliche Beratung und
Dokumentenauflistung/Dokumentenvorbereitung in einem konkreten Fall müssen Sie
unverbindlich unser Kontakt-Formular ausfüllen, gehen Sie bitte im Menü unter "Kontakt"
und füllen unten das online-Kontaktformular aus, nach dem Ausfüllen
senden Sie ihn ab, die Anfrage und die erste Antwort ist unverbindlich und
kostenlos. Sie schreiben uns mit den Angaben von Ihren persönlichen
Umständen: Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnort, wenn Sie geschieden/
verwitwet sind, dann aus welchem Land stammt das nachweisenden Dokument,
gewünschten Trauungstermin und ggf. den "heiraten-in-Dänemark"
Serviceumgang.
3. Anhand Ihrer Angaben teilen wir
Ihnen dann kurzfristig mit, welche Möglichkeiten sind aktuell vorhanden, worauf
für die Heirat an gewünschten Datum / Service geachtet werden muss, wie schnell
benotigen wir Ihre Unterlagen, ob manche in Originalen benötigt werden, welche
Unterlagen speziell für Sie notwendig sind, nach unseren Möglichkeiten helfen
wir Ihnen bei deren Beschaffung. Diese Antwort auf Ihre Anfrage ist bei uns im
Gegenteil zum anderen Agenturen kostenlos und unverbindlich.
4. Sie besorgen die Unterlagen und
senden Sie diese gescannt an unsere E-Mail Adresse,
per Post oder per Fax (ausgenommen Kopien von Reiserässen, Visas, Aufenthaltstitel, Personalausweise, weil dänische Standesämter lehnen Faxkopien ab!) an uns zur Prüfung zusammen mit
ausgefüllten und
2 x 2 mit Datum unterschriebenen Auftragsformular. Für die Prüfung
benötigen wir nur gescannte Kopien Ihrer benötigen Papieren und unterschriebenen
Auftrag, von den Ausweisen/Pässen Fotokopien, wenn dies nicht
möglisch ist - dann mit national (international)
Eilbrief oder Einwurfeinschreiben! Wenn wir Ihre Kopien zusammen mit
dem Auftrag erhalten, führen wir die Prüfung der Unterlagen durch, nach der
Prüfung teilen wir Ihnen kurzfristig mit, ob diese rechts,- und ordnungsgemäß
sind und eventuell welche Original Dokumente im Voraus an uns zu senden sind,
ob, wann und ggf. zu welchen Service Ihre Trauung in Dänemark stattfinden kann.
Achtung: bitte senden Sie uns keine Briefe "Übergabe Einschreiben",
sonst kann pasieren, dass Ihre Dokumente nicht sofort empfangen und bearbeitet
werden können, senden Sie entweder mit Einwurfeinschreiben
oder national (international) Eilbrief!
Bereits entschlossene Paare
wählen unter
"Service und Preise" passendes Service, Trauungsdatum und fordern per
E-Mail, Fax oder Post unser Auftragsforormular,
nach deren Versendung erhalten Sie sofort Auftragsannahmebestätigung
und wir werden unverzüglich den Wunschtermin buchen.
Der Servicepreis wird
dann festgestellt, wenn wir alle für die Trauung notwendigen Unterlagen
vollständig alsKopien von Ihnen erhalten haben,zu den an dem
Zeitpunkt/Werktag geltenden Preisen.
5. Sie entscheiden sich für einen Service und wir senden Ihnen unsere Rechnung
samt notwendigen Fremdleistungen, der zu überweisen ist. Abhängig vom
ausgewählten Service, Sie begleichen/überweisen den jeweils fälligen
Servicegebühr der Agentur/ den Rechnungsbetrag oder in Ausnahmefällen die
Anzahlung auf die Rechnung, erst dann fangen wir mit der Vertragersfüllung -
Buchung der Trauungstermin an, wir reichen an das zuständiges Standesamt Ihre
Dokumente an und erhalten eine verbindliche Bestätigung, wann Ihre Trauung
stattfindet. Das heisst, erst wenn die Servicegebühren / den Rechnungsbetrag unserem
Konto gutgeschrieben ist, dann fangen wir mit den Auftragserfüllung an, Ihren
Wunsch Trauungstermin zu verwirklichen: wir bereiten Ihre Hochzeitsakte vor,
bringen Sie persönlich an das Standesamt und erhalten verbindliche
Trauungsbestätigung für die zu dem Zeit verfügbarer Termin, dabei werden Ihren
Namen bei diesem Standesamt in der Trauungskalender eingetragen. Bei Bedarf
buchen wir für Sie Ferienwohnung/Appartement/Gästehaus.
Die Bearbeitungszeit wird von dem Tag berechnet, an dem Ihre kompletten Unterlagen
bei uns eingegangen und die Servicegebühr oder in Ausnahmefällen die Anzahlung
unserem Konto gutgeschrieben ist. Kopien von durchgeführten Überweisungen gelten
nicht als Zahlungsnachweis.
6. Nach dem uns verbindliche
Trauungstermin Bestätigung von dem Standesamt vorliegt, in angemessener Zeit
senden wir Ihnen per E-Mail, bei der Notwendigkeit auch per Fax oder mit dem
Post einen exakten Anleitungsbrief mit allen notwendigen Informationen zu dem
Ort, in dem Sie in Dänemark heiraten werden, Adressen vom Standesamt, ggf.
Ferienwohnung, Ferienhaus oder Hotel, Routenpläne, verschiedenen Tipps zur Ihre
Reise und der Heirat in Dänemark. Wir beschreiben Ihnen den Anfahrtsweg, den
exakten „Zeitplan“, ggf. bieten Übernachtungsmöglichkeiten in verschiedenen
Preiskategorien.
Wichtig! Bei der Versendung den in
Originalen notwendigen Dokumenten bitten wir Sie, Sendungen innerhalb
Deutschland nur per national Eil Brief für etwa 6-7 € zu
senden, diese Sendungen werden national innerhalb 1 Arb.Tages versichert und
sicher zugestellt.
Wichtig! Nach Eingang des Auftrags
kein Wiederrufsrecht möglich ist, da wir mit unseren Leistungen sofort begienen
bzw. bereits begonen haben, weil wir ein Diensleistungsanbieter/Unternehmen
sind, ist unser Service Gebühr zuzüglich alle bereits gebuchte Fremdleistungen
auch im Falle der Stornierung des Auftrags fällig.
7. Um die dänische Eheurkunde für
Deutschland und weitere Länder anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte an
uns rechtszeitig vor der Eheschließung, ggf. nach der Heirat in Dänemark - wir
sorgen für die Überbeglaubigung Ihre Eheurkunde durch Apostille, für manche
Staaten zusätzlich durch den jeweiligen Botschaft in Kopenhagen.
Herzlichen
Glückwunsch! Sie sind im Königreich Dänemark verheiratet und hoffentlich ist alles nach Ihren Wünsch
verlaufen.
Zurück in Deutschland (in Ihren
Land) warten noch ein paar bürokratische Hürden auf Sie, auch bei deren
Überwindung sind wir Ihnen gern behilflich. Es wäre unfair zu behaupten, daß
diese Wege immer ganz ohne Probleme ablaufen.
Folgende Dinge müssen in Deutschland
erledigt werden:
1. Beim Einwohnermeldeamt meldet man die
Eheschließung ggf. meldet den ausländischen Ehepartner in gemeinsamen Wohnsitz
gegen Vorlage der Eheurkunde an. Manche Gemeinden verlangen auch die Vorlage
der Eheurkunde mit Apostille beim hisiegen Standesamt, diese werden Sie in Einpaar Tagen dort auch vorlegen können. 2. Ggf. muss man beim Ausländeramt /
Immigrationsamt die Erteilung/Veränderung einer Aufenthaltserlaubnis
beantragen, falls diese notwendig ist. Die Ausländerbehörden in Deutschland
verlangen in Regel dazu auch die Vorlage der Heiratsurkunde mit Apostille aus
Dänemark.
Außerdem, die Ehepartner von Deutschen, die einen Erstantrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen, müssen ein Sertifikat Deutsch A1 vorlegen, für den Nachweis der einfachen Deutschkenntnissen.
3. Gegebenenfalls muss eine
Krankenversicherung abgeschlossen werden oder der andere Ehepartner wird zu
der Familienkrankenversicherung angemeldet. Wenn der deutsche Partner in der
gesetzlichen Krankenversicherung ist, wird der andere Partner noch beitragsfrei
mitversichert. Meistens funktioniert das ganz problemlos, es genügt die Vorlage
der Heiratsurkunde, manchmal auch mit Apostille aus Dänemark.
4. Steuerrechtliche
Anerkennung
nach den Heirat Dänemark.
Eine
überbeglaubigte internationale Eheurkunde,
die Sie in Dänemark bei der Heirat bekommen und Überbeglaubigt haben, ist
genauso in Deutschland/EU rechtlich und steuerlich ab den Datum der
Eheschließung gültig, wie es auch
eine deutsche/EU
Eheurkunde ist.
Sie können mit der dänischen
Eheurkunde (mit Apostille) bei der nächsten
Einkommen-
steuererklärung Ihre Veranlagung
beantragen und diesem Antrag muss
und wird
anstandslos stattgegeben. Dafür nach der Eheschließung:
- Unter
Vorlage der Original Eheurkunde mit Apostille und Ihre Lohnsteuerkarte
beantragen Sie in Ihrem
Bürgerbüro Änderung
Ihres aktuellen Familienstandes von „Ledig/Geschieden/Verwitwet“ auf
„Verheiratet“,
danach
beantragen Sie auch dort die Änderung der Steuerklasse in Ihrer aktuelle
Steuerkarte;
- Bei
der nächsten Einkommensteuererklärung geben Sie im Mantel der
Steuererklärung
Ihre
Änderungen
an (Familienstand, Datum der Eheschließung, Namen und Adresse der
Ehegatten
u.a.)
und legen Sie eine Kopie der Eheurkunde mit Apostille der
Steuererklärung bei.
- Diese
Änderungen sind nur dann möglich, wenn der Ehegatte in Deutschland oder
in EU sich
bereits
aufenthaltsrechtlich legitim aufhält.
5. Falls Sie nach der Heirat die
Namensänderung wünschen, soll Ihr ausländischer Ehegatte in seiner Botschaft in
Deutschland ggf. in seinem Heimatland auf Antrag dies erledigen, genauere
Informationen finden Sie im Menü auf "Heiraten im Ausland Broschüre"
so wie auf den Internetseiten der jeweiliger Botschaft. Ist es der
Deutsche, der die Namen ändern möchte, ist diese Anliegen bei der zuständige
Stelle (Namensänderungsbehörde) zu erledigen.
6. Bei der Heirat in Dänemark mit
einem Schengen Visum müssen Sie damit rechnen, dass der ausländische Partner im
Innland eventuell nicht sofort Aufenthaltserlaubnis bekommt und zurück in
seiner Heimat reisen und die Familienzusammenführung nachholen muss, denn nach
der Eheschließung mit einem Schengen Visum ist Ihre Ehe auch in Deutschland
legal und anerkannt, aber einen Anspruch auf sofortige Erteilung des
Aufenthaltserlaubnis haben Sie dadurch noch nicht, diese ist eine
Ermessungsentscheidung der zuständigen Ausländerbehörde. Unsere Rechtsanwalt
wird Sie zu dem Thema beraten und ggf. können Sie seiner Hilfe in Anspruch
nehmen.
Falls der Ausländische Ehepartner sich
entschliesst, vom Heimatland unter Vorlage der dänischen Eheurkunde mit
Apostille, der Geburtsurkunde, des Sertifikates Start Deutsch Stufe A1 vom
Goethe Institut (s. Info beim jeweiligen Botschaft) und gültiges Reisepasses
beim zuständiger deutscher Botschaft die Familienzusammenführung (FZF) aus zu
beantragen, muss er ausreisen, in seinem Heimatland den Antrag auf FZF stellen,
dann nach der gemeinsamen Entscheidung von der jeweiligen Ausländerbehörde wird
die FZF durchgeführt und im Anschluss durch die Deutsche Botschaft ein
nationales Visa erteilt wird.
Trotzdem haben Sie durch die Trauung in Dänemark sich einige Monate Zeit, viel
Nerven, Geld und Besorgungen erspart und sich den Weg zu den gemeinsamen
Zukunft um mindestens 50 % verkürzt.
7. Bei eventuellen Problemen mit den deutschen Behörden bieten wir unser
Rechtsbeistand / weitere Begleitung von unseren Spitzenanwälten im
Ausländerrecht, die Kosten des Anwaltes sind nicht inklusive (nicht im
Servicepreis enthalten). Diesen können Ihnen ggf. eine kostenlose Erstberatung
oder die Vertretung anbieten.
Für runterladen bzw. versenden
Ihre Unterlagen werden Dateien in PDF-Format bevorzugt, hier können Sie
dafür Programm Adode Rider kostenlos in einpaar Minuten auf Ihren PC
runterladen:
Heiraten am Samstag 17.03. nur 550 €
all
inklusive* *1 Übern. DZ/Bed&Breakfast, Gebühren,Trauzeugen ohne
Ledigkeitsbescheinigung! Heiraten am VALENTINSTAG 14.02. nur 650 € all
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Ledigkeitsbescheinigung!
Steuern: Was
sich 2012 ändert Im
nächsten Jahr werden Beschäftigte bei
beruflichen Ausgaben entlastet, allerdings
müssen Berufspendler steuerliche Einschränkungen
bei Fahrtkosten hinnehmen.
Eltern profitieren vom vereinfachten
Sonderausgabenabzug für
Kinderbetreuungskosten und von
verstetigter Förderung für Auszubildende. Studenten
können ihre Ausbildungskosten
höher absetzen. Bankkunden
müssen Neuerungen beim
Kirchensteuerabzug beachten. Werbungskosten
• Beschäftigte profitieren von einem einheitlichen Pauschbetrag
für Werbungskosten. Dieser so
genannte Arbeitnehmerpauschbetrag
steigt von 920 auf 1.000 Euro. Die
Änderung gilt bereits rückwirkend für das
Jahr 2011. Daberufsbedingte Ausgaben
wie Fahrt- und Übernachtungskosten
oder Berufs- bekleidung häufig über dem
Arbeit- nehmerpauschbetrag liegen,
lohnt in vielen Fällen der
Einzelnachweis der höheren Kosten.
• Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann wahlweise die
Pendlerpauschale von 30 Cent je
Entfernungskilometer
oder der höhere Preis für Bus- oder Bahntickets steuerlich
geltend gemacht werden. Bisher konnte man
dieses
Wahlrecht auch tageweise ausüben. Ab 2012 geht das nicht
mehr. Dann werden die Kosten für
öffentliche Verkehrsmittel nur noch
berücksichtigt, wenn deren Gesamtsumme die Entfernungspauschale in
Höhe von 4.500 Euro für das Gesamtjahr
übersteigt. Besonders Park & Ride
nutzende Pendler werden es künftig schwerer
haben, höhere Kosten für den öffentlichen
Nahverkehr geltend zu machen. Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
• Ab 2012 zählen Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahren
stets zu den Sonderausgaben. Die
bisherigen Einschränkungen,etwa die Unterscheidung in
berufsbedingte und nicht berufsbedingte Betreuungskosten, entfallen.
Für Eltern wird es dadurch
einfacher, ihren Betreuungsaufwand
geltend zu machen.
• Im neuen Jahr entfällt die Einkommensprüfung bei in
Ausbildung befindlichen Kindern ab 18
Jahren. Kinder unter 25 Jahren, die
sich in einer ersten
Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden,
werden dann unabhängig von der
Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind
berücksichtigt. Eltern erhalten dadurch
ohne Einschränkung Kindergeld
und Kinderfreibeträge. Bei
einer Zweitausbildung entfallen
Kindergeld und -freibeträge nur dann,
wenn
neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden
ausgeübt wird.
• Ab 2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug für Kosten einer
Erstausbildung bzw. eines Erststudiums von 4.000 auf
6.000 Euro. Auszubildende und Studenten
können dann ein Drittel höhere
Ausbildungskosten geltend machen. Kapitaleinkünfte
• Sparer besitzen künftig kein Wahlrecht mehr, ob die Kirchensteuer
auf Kapitalerträge durch das
Kreditinstitut einbehalten wird oder die
Festsetzung erst im Veranlagungsverfahren
beim Finanzamt erfolgt. Durch
eine jährliche Regelabfrage beim
Bundeszentralamt für Steuern erfahren Banken
die Konfessionszugehörigkeit
ihrer Kunden und können so die
Kirchensteuer gezielt entsprechend der Religionszugehörigkeit
erheben.